W3G ist Teil der neuen Kennzeichnungen für Abgasanlagen, die sich aus CE Normen,
Deutschen Zulassungen und der DIN 18160 ergeben:
Kondensatbeständigkeitsklasse W:
Die Abgasanlage ist für feuchte Betriebsweise geeignet.
Korrosionswiderstandsklasse 3:
Die Abgasanlage ist für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe ausreichend korrosionsbeständig.
Rußbrandbeständigkeitsklasse G:
Die Abgasanlage ist rußbrandbeständig.
Das neue daran ist die gleichzeitige Eignung einer Abgasanlage für den Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe 3 (wozu ein Schornstein rußbrandbeständig sein muss G) und für die feuchte Betriebsweise W. Bisher war die feuchte Betriebsweise W (FU Betrieb) nur für den Anschluss von Feuerstätten für gasförmige und flüssige Brennstoffe geprüft und zugelassen (Korrosionswiderstandsklasse 2).
Wozu braucht man diese Eigenschaften?
In der Vergangenheit war eine feuchte Betriebsweise bei Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe nicht notwendig, weil diese Feuerstätten so hohe Abgastemperaturen hatten, dass der Wasserdampf im Schornstein nicht kondensierte. Trockene Betriebsweise war ausreichend und normal. Die feuchte Betriebsweise (FU) war nur notwendig für die Öl- und Gasfeuerstätten mit niedrigen Abgastemperaturen. Die Weiterentwicklung von Feuerstätten für feste Brennstoffe führt nun insbesondere bei Pelletöfen und Pelletheizkesseln auch zu solch niedrigen Abgastemperaturen, dass im Schornstein Kondensat entstehen kann.
Wie kommt man zu einer W3G Zulassung?
Die Kombination W und 3 ist für Schornsteine mit keramischen Innenrohren auf Grund der extrem hohen Säurebeständigkeit kein Problem. Die Herausforderung ist, dass die Eigenschaft feuchte Betriebsweise (W) auch nach einem Rußbrand gegeben sein muss (G). Deshalb benötigt man für eine W3G Zulassung drei Prüfungen an einem Prüfschornstein in folgender Reihenfolge:
1. Thermische Prüfung für Betriebstemperatur T400 (6 Stunden bei 500°C)
2. Rußbrandprüfung (30 min bei 1000°C)
3. Feuchteunempfindlichkeitsprüfung
Zur Verdeutlichung: Für so genannte feuchteunempfindliche Schornsteine wurden früher die thermischen Prüfungen (Nr. 1 und 2) sowie die FU-Prüfung (Nr. 3) unabhängig voneinander an verschiedenen Prüfschornsteinen durchgeführt. Mit den thermischen Prüfungen wurde die Eignung als rußbrandbeständiger Schornstein für den Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe (und trockenen Betrieb) nachgewiesen. Mit der FU-Prüfung wurde die Eignung für den feuchteunempfindlichen Betrieb bei Anschluss von Öl- und Gasfeuerstätten nachgewiesen.
Die Zulassungen von ABSOLUT, ABSOLUT-PARAT und KERASTAR bestätigen W3G
Für den ABSOLUT wurden die oben genannten Prüfungen im Jahr 2004 erfolgreich absolviert, was zur Erteilung der Zulassung Z-7.1-3185 mit Erscheinungsdatum 14. Januar 2005 führte.
Für den ABSOLUT-PARAT wurden die oben genannten Prüfungen im Jahr 2005 erfolgreich absolviert, was zur Erteilung der Zulassung Z-7.1-3311 mit Erscheinungsdatum 21. Juni 2005 führte.
Für den KERASTAR wurden die oben genannten Prüfungen im Jahr 2005 erfolgreich absolviert, was zur Erteilung der Zulassung Z-7.1-3315 mit Erscheinungsdatum 21. Oktober 2005 führte.