Schiedel Schornsteinsysteme
Deutschland

 

wichtiger Teil d. Feuerungsanlage

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Schornstein ein wichtiger Bestandteil der Feuerungsanlage

Der Schornstein ist ein wichtiger Bestandteil jeder Feuerungsanlage. Weil Schornsteine vom Keller bis über den Dachfirst hinausreichen, sind Änderungen an der Schornsteinanlage nachträglich nur mit großem Aufwand zu realisieren.

Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein aufeinander abstimmen

Schornsteine sollten daher sorgfältig geplant und errichtet werden. Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Funktion der Feuerungsanlage sicher, zuverlässig und dauerhaft gewährleistet ist. Die vorliegende Planungsmappe soll Ihnen bei der Lösung dieser Aufgabe helfen.

Unterschiedlichste Anforderungen sind zu berücksichtigen

Neben den Anforderungen an die statische Sicherheit, die Brandsicherheit und die strömungstechnische Bemessung, müssen heute auch die vielfältigen bauphysikalischen Gesetzmäßigkeiten beachtet werden, die aus der Wärme- und Feuchtebeanspruchung der Baustoffe durch die Abgase resultieren.

Abweichende Regelungen in den Bundesländern

In den Bau- und Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die grundsätzlichen Anforderungen an Feuerungsanlagen beschrieben und festgelegt. Da diese jedoch teilweise voneinander abweichende Regelungen beinhalten, beziehen sich die folgenden Ausführungen nur auf die DIN V 18160, Teil 1, Ausgabe Januar 2006 „Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung”.

Zuständigen Bezirks- Schornsteinfegermeister frühzeitig mit einbinden

 

Schornsteinfeger ist mit den Regeln der Technik vertraut

Aufgrund dieser Tatsache ist es sinnvoll und empfehlenswert, die Fachleute der Schiedel-Anwendungstechnik in einem frühen Planungsstadium einzuschalten und auch den zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister zu informieren. Für die unteren Bauaufsichtsbehörden ist er als Sachverständiger tätig und am bauaufsichtlichen Verfahren zur Abnahme und Überprüfung von Feuerungsanlagen beteiligt. Deshalb sind ihm auch die bundeslandspezifischen bauaufsichtlichen Anforderungen, sowie die jeweils zu beachtenden Regeln der Technik bekannt.

 
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