Verantwortung des Bezirks-Schornsteinfegers
Nach §13 des Schornsteinfegergesetzes ist der zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister für die Feuer- und Betriebssicherheit der im Gebäude vorhandenen Abgasanlagen und Feuerstätten verantwortlich. In den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind die Tätigkeiten des Schornsteinfegers bezüglich der Prüfung und Begutachtung festgelegt.
Prüfung und Begutachtung in der Rohbauphase
Schornsteine (rußbrandbeständige Abgasanlagen) müssen während der Rohbauphase begutachtet werden. Deshalb ist der Schornsteinfeger vor Fertigstellen des Rohbaus (Schornstein unverputzt) zu informieren. Bei Abgasleitungen und Luft-Abgas- Systemen, die nicht rußbrandbeständig sind, ist eine Begutachtung während der Rohbauphase im Allgemeinen nicht vorgesehen.
Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit
Nach der Errichtung der gesamten Feuerungsanlage werden Abgasanlagen, Feuerstätten und Lüftungseinrichtungen vom Schornsteinfeger überprüft und die sichere Benutzbarkeit bescheinigt.