Kondensatablauf
Der Kondensatablauf am Schornsteinfuß sollte generell an die Hausentwässerung angeschlossen werden, da selbst beim Einsatz von festen Brennstoffen im Schornstein Feuchtigkeit entstehen, bzw. Niederschlagswasser auftreten kann.
Funktion und Dichtheit der gesamten Kondensatableitung (inkl. Siphon im Fertigfuß) sind nach Fertigstellung der Anlage zu prüfen und im Betrieb regelmäßig zu kontrollieren, sowie bei Bedarf zu reinigen. Wasserrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Bei fachgerechter Installation der Kondensatabläufe treten größere Ablagerungen oder Verstopfungen normalerweise nur während der Montage des Schornsteins oder direkt danach auf.
Deshalb ist von allen Beteiligten (Bauunternehmer, Heizungsbauer und Schornsteinfeger) besonders darauf zu achten, dass bei Inbetriebnahme der Feuerungsanlage der Kondensatablauf
frei von Verunreinigungen ist.
Neutralisation
des Kondensats
Nach Arbeitsblatt ATV-A 251 „Kondensate aus Brennwert-
Feuerstätten“ (11/98) ergeben sich für Gas-Brennwertanlagen folgende Anforderungen:
- Bis 25 kW Nennwärmeleistung ist keine Neutralisation erforderlich.
- Bis 200 kW ist eine Neutralisation nur erforderlich, wenn das Kondensat nicht mit häuslichen (alkalischen) Abwässern vermischt ist. Bei Wohngebäuden wird eine einfache Zuordnung
von Mindestanzahl an Wohnungen zur Nennwärmeleistung vorgenommen, ab der mit Sicherheit eine ausreichende Vermischung stattfindet.
- Größer 200 kW ist eine Neutralisation erforderlich
Bei Verwendung von schwefelarmem Heizöl sind Kondensate aus Öl-Brennwertanlagen denen aus Gas-Brennwertanlagen gleichzusetzen.
Kondensate aus Niedertemperatur-Feuerstätten müssen im Normalfall nicht neutralisiert werden.