Schiedel Schornsteinsysteme
Deutschland

 

Be- und Entlüftung v. Aufstellräum.

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Verbrennungsluft als Voraussetzung

Eine ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft ist die Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Feuerstätten und die einwandfreie Ableitung der Abgase ins Freie.

Raumluftabhängiger Betrieb von Feuerstätten

Bei Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen, muss die verbrauchte Luftmenge ständig durch aus dem Freien nachströmende Luft ersetzt werden. Dies macht ausreichend große Zuluftöffnungen in den Aufstellräumen von Feuerstätten erforderlich, oder bei Leistungen bis max. 35 kW eine entsprechende Luftdurchlässigkeit im Bereich der Fugen von Fenstern oder Außentüren.

Raumluftunabhängiger Betrieb von Feuerstätten

Bei Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft über dichte Leitungen dem Freien entnehmen, sogenannte raumluftunabhängige Feuerstätten, ist auf eine ausreichende Dichtheit der Zuluftleitungen zu achten. Je nach gewählter Feuerstätte und Abgassystem können Teile des Verbindungsstücks und der Abgasleitung unter Überdruck stehen. In diesen Fällen, ist auf eine entsprechende Luftumspülung der unter Überdruck stehenden Anlagenteile zu achten. Alternativ muss für eine ausreichende Belüftung des Aufstellraums gesorgt werden.

Die Be- und Entlüftung sind in Feuerungsverordnungen geregelt.

Die Anforderung an die Be- und Entlüftung von Aufstellräumen für Feuerstätten sind in Feuerungsverordnungen geregelt, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Beachten Sie bitte auch, dass durch die TRGI zusätzliche Anforderungen an den Aufstellraum von Gas-Feuerstätten gestellt werden können.

 
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