Schiedel Schornsteinsysteme
Deutschland

 

Bauvorschriften, Normen und Begriffe

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Abgasanlage

Neuer Oberbegriff für alle Arten der Abgasführung ist die Abgasanlage. In der DIN V 18160 Teil 1, Abschnitt 3.1 wird eine Abgasanlage wie folgt definiert: Aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren. Eine Abgasanlage umfasst also alle Bauteile die der Abführung von Abgasen von der Feuerstätte bis ins Freie dienen. Je nach ihrer Anwendung wird der senkrechte Teil der Abgasanlage unterschieden in:

Schornstein

Abgasanlage, die rußbrandbeständig ist. Feuerstätten für feste Brennstoffe (Holz, Kohle) müssen an Schornsteine angeschlossen werden. Bei der Verbrennung von festen Brennstoffen kann Ruß entstehen. Lagert sich dieser Ruß innerhalb des Schornsteins ab, kann es zu einem Rußbrand kommen. Neben den Feuerstätten für feste Brennstoffe können an einen Schornstein auch Feuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe (Heizöl EI, Erdgas, Flüssiggas) angeschlossen werden.

Abgasleitung

Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss. An diese nicht rußbrandbeständige Abgasleitung dürfen nur Feuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe (Heizöl EI, Erdgas, Flüssiggas) angeschlossen werden, da in der Regel bei dem Betrieb dieser Feuerstätten kein Ruß anfällt.

Luft-Abgas-System

Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordnetem Schacht. Das Luft-Abgas-System führt der Feuerstätte Verbrennungsluft über den Luftschacht aus dem Bereich der Mündung der Abgasanlage zu und die Abgase über den Abgasschacht über das Dach ins Freie ab. Je nach angeschlossener Feuerstätte muss das Luft- Abgas-System rußbrandbeständig (Festbrennstoff) oder nicht rußbrandbeständig (Öl, Gas) ausgeführt werden.

 
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