Das Rechtsgutachten „Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung?“ des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e.V. kommt zu folgendem Ergebnis: Planer und Bauausführende, die bei Neubau oder Renovierung eines Wohnhauses auf ein Lüftungskonzept verzichten, setzen sich Haftungsrisiken aus!
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Schiedel Vertragspartner. |
Egal, ob Sie Planer, Bauausführender oder Vermieter sind, mit Verwendung von AERA stellen Sie den nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel sicher. Dies bedeutet für Sie die Rechtssicherheit, die Sie beim Planen, Erstellen oder beim Veräußern / Vermieten von Wohngebäuden aus den Anforderungen der DIN1946-6:2009-05 benötigen.
Laut Energieagentur NRW entfallen rund 70 % des gesamten Haushaltsenergiebedarfs auf die Raumheizung. Mehr als die Hälfte davon wird durch falsches Lüften zum Fenster hinausgelüftet. Durch die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste lässt sich ein erheblicher Anteil Heizenergie einsparen. Verbunden mit dieser Energieeinsparung werden die CO2 Emissionen reduziert.
Mit AERA erhalten Sie ein speziell für den Neubau entwickeltes Lüftungssystem, das Sie weitestgehend ohne objektbezogene Auslegung (unter Beachtung der in dieser Unterlage beschriebenen Anwendungsgrenzen) installieren können. Das bedeutet für Sie eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit.
Unter dem Punkt Planungshinweise finden Sie weitere, zu beachtende Informationen. |
Anspruchsvolle thermische Bedingungen lassen sich erzielen, wenn geeignete bau- und anlagentechnische Lösungen sinnvoll kombiniert werden. Zwar wird im Allgemeinen angenommen, dass sich die thermische Behaglichkeit mit zunehmendem Wärmeschutz des Gebäudes durchweg verbessert und damit beim Niedrigenergiehaus keine besondere Beachtung mehr verdient. In der Praxis zeigt sich aber, dass eine Vielzahl von Unsicherheiten besteht.
Die eingesetzten Zuluftelemente wurden nach den Kriterien der benötigten Luftwechselraten ausgelegt. Sie stellen damit, zusammen mit einer gesamtheitlichen Planung (z.B. Anordnung der Heizflächen), den heute bekannten Stand der Technik sicher.
Sicherheit |
Wohnungslüftungsanlagen arbeiten automatisch und die Fenster können geschlossen bleiben. Das bedeutet für Sie Sicherheit gegen Einbruch, da im Gegensatz zu gekippten Fenster durch geschlossene Fenster keine „Einladung“ ausgesendet wird!
|
||
Schallschutz |
Durch effektive Schalldämmung in den Zuluftelementen wird die Belastung durch den Außenlärm reduziert. Bei geöffnetem Fenster würde der Lärm ungehindert ins Haus gelangen. |
||
Insektenschutz |
Im Zuluftelement ist ein Insektenfilter eingesetzt. Somit können keine Insekten durch die Zuluftelemente in das Haus gelangen. |
||
Pollenverminderung |
Auf Wunsch können Filter zur Minderung des Polleneintrags in die Zuluftelemente der AERA Classic eingesetzt werden. Damit wird die Belastung der Raumluft durch einströmende Pollen vermindert. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Zuluftelemente verdoppelt werden muss. Eine Aufstellung von raumluftabhängigen Feuerstätten (auch zugelassenen raumluftunabhängigen Festbrennstofffeuerstätten) ist nicht möglich. |
||
Schimmelschutz |
Frische Luft strömt in das Haus ein und feuchte Luft wird aus dem Haus heraustransportiert. Die Gefahr der Schimmelbildung aufgrund fehlerhaften Lüftens wird innerhalb der Auslegungsgrenzen ausgeschlossen. |
Eine auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte Luftwechselrate garantiert die Menge an Frischluft, die je nach Größe der Räume notwendig ist. Mit dem Drei-Stufenschalter kann die Luftmenge manuell an den Bedarf angepasst werden.
Bei AERA Comfort wird die Frischluftmenge dem jeweiligen Bedarf durch selbstregelnde hygrometrische Elemente raumweise angepasst. Die Menge an Frischluft, die in einem Raum benötigt wird, ergibt sich aus der Höhe der Luftfeuchtigkeit und verändert sich nach Anzahl und Aktivität der anwesenden Personen.