Die erste Inbetriebnahme und Bedienung der AERA Lüftungsanlage sowie die Einweisung des Betreibers müssen von einem anerkannten Fachhandwerker durchgeführt werden. Bei der ersten Inbetriebnahme ist die AERA Lüftungsanlage auf Funktion und die Einstellung der aus der Planung vorgegebenen Luftmengen zu prüfen.
Zusätzlich sind je nach Typ der AERA-Anlage die entsprechenden Komponenten sowie Steuer- und Regeleinheiten einer Funktionsprüfung zu unterziehen und die entsprechenden Daten im Inbetriebnahme-Protokoll dokumentieren.
Voraussetzung für eine lange Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und hohe Lebensdauer ist eine regelmäßige Inspektion / Wartung der Geräte (Ventilator und Komponenten) siehe Wartungsprotokoll
dokumentieren.
Beauftragen Sie damit einen Fachhandwerker. Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages. Unterlassene Wartung kann die Betriebssicherheit der Geräte beeinträchtigen und zu Sach- und Personenschäden führen, ebenso erlischt jede Garantie.
Ventilator |
1 x jährlich |
siehe auszuführende Wartungsarbeiten |
Zuluftelemente |
¼ jährlich |
siehe auszuführende Wartungsarbeiten |
Abluftelemente ohne Stoßlüftung |
¼ jährlich |
siehe auszuführende Wartungsarbeiten |
Abluftelemente mit Stoßlüftung |
¼ jährlich |
siehe auszuführende Wartungsarbeiten |
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Druckwächter |
Alle 5 Jahre Generalüberprüfung im Herstellwerk.
Erich Huber GmbH Feinwerktechnische Systeme Liese Meitner Straße 5 D-82216 Gernlinden
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Um Schäden am Gerät durch unsachgemäße Arbeiten zu vermeiden, dürfen die nachfolgend beschriebenen Wartungsarbeiten nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. |
Verwenden Sie keine Scheuer- oder Reinigungsmittel, die die Verkleidung aus lackiertem Stahlblech oder Kunststoffen beschädigen könnten. |
Verwenden Sie keine Scheuer- oder Reinigungsmittel, die die Verkleidung aus lackiertem Stahlblech oder Kunststoffen beschädigen könnten. |
Prüfen des allgemeinen Zustandes der Komponenten.