Schiedel Schornsteinsysteme
Deutschland

 

Gemeinsamer Betrieb

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Gemeinsamer Betrieb mit Feuerstätten und raumluftabsaugenden Anlagen

Gemeinsamer Betrieb mit Feuerstätten

Sind in der Wohnung Feuerstätten (z.B. Gastherme, Kachelofen, Kamin, etc.) vorhanden, so ist sicherzustellen, dass bei Betrieb dieser Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck durch die luftabsaugende Anlage im Aufstellraum entstehen kann.

Dies ist durch eine Sicherheitseinrichtung zu überwachen. Grundsätzlich sollte der zuständige Schornsteinfeger / Kaminkehrer hinzugezogen werden.


Bei raumluftabhängigen Feuerstätten darf der maximale Unterdruck im Aufstellraum 4 Pa nicht überschreiten.

Bei raumluftunabhängigen zugelassenen Festbrennstofffeuerstätten darf der maximale Unterdruck im Aufstellraum 8 Pa nicht überschreiten.

Sicherheitseinrichtungen

Bei gleichzeitigem Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte oder einer raumluftunabhängigen Festbrennstofffeuerstätte und der Lüftungsanlage ist eine Sicherheitseinrichtung erforderlich, welche die Lüftungsanlage bei unzulässigem Unterdruck abschaltet.

Zusätzliche luftabsaugende Anlagen

Bei Betrieb eines Abluftwäschetrockners bzw. einer Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb ist sicherzustellen, dass ein hierfür ausreichender Luftvolumenstrom unabhängig von der Lüftungsanlage zugeführt wird.

Der Anschluss von Dunstabzugshauben als Ablufthauben, Abluftwäschetrocknern, zentralen Staubsaugeranlagen sowie Einzelraumlüftern an die Lüftungsanlage ist nicht zugelassen.


Ist eine Sicherheitseinrichtung eingebaut, kann es während des Betriebs einer Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb (aufgrund der hohen Luftfördermenge der Dunstabzugshaube) dazu kommen, dass die Lüftungsanlage abschaltet wird.

 
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