Schiedel Schornsteinsysteme
Deutschland

 

Bestimmungsg. Verwendung

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Bestimmungsgemäße Verwendung

Die „Schiedel AERA“ Lüftungsanlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln erstellt und nur für die Be- und Entlüftung von Wohnräumen vorgesehen. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller / Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.


Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Bedienungs- und der Installationsanleitung sowie aller weiteren mitgeltenden Unterlagen und das Einhalten der Inspektions- und Wartungsbedingungen.

Bei unsachgemäßer Verwendung können Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Komponenten und anderer Sachwerte entstehen. Das Lüftungsgerät muss von einem autorisierten und anerkannten Fachhandwerker installiert werden, der für die Beachtung der bestehenden Vorschriften, Regeln und Richtlinien verantwortlich ist.

 

Jede missbräuchliche Verwendung ist untersagt!


Veränderungen im Umfeld der AERA Lüftungsanlage

 

Um Funktionsbeeinträchtigungen zu vermeiden, dürfen ohne Rücksprache mit einem autorisierten und anerkannten Fachhandwerker keine Veränderungen im Umfeld der AERA-Anlage vorgenommen werden!


Es dürfen keine Veränderungen an dem Ventilator sowie den Steuer- und Regelgeräten an den Querverteilungen, der Zuluft, der Abluft und am Netzanschluss der Komponenten der Lüftungsanlage vorgenommen werden.

Das Veränderungsverbot gilt ebenfalls für bauliche Gegebenheiten im Umfeld des Gerätes, soweit diese Einfluss auf die Betriebssicherheit des Gerätes haben können.

  1. Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Decken, Fenstern und Wänden dürfen nicht, auch nicht zeitweise, verschlossen werden. Überdecken Sie beispielsweise keine Lüftungsöffnungen mit Kleidungsstücken oder Ähnlichem. Bei Verlegung von Bodenbelägen dürfen die Lüftungsöffungen an den Türunterseiten nicht verschlossen oder verkleinert werden.

Für Änderungen an der AERA-Anlage oder im Umfeld müssen Sie in jedem Fall autorisierte und anerkannte Fachhandwerker hinzuziehen.

Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen (soweit in dieser Planungsunterlagen nicht anders bestimmt) nur von autorisierten und anerkannten Fachhandwerkern ausgeführt werden.

Transport und Lagerung

  1. Lüftersteine dürfen im Freien gelagert werden.
  2. Alle anderen Bauteile müssen trocken und frostfrei transportiert und gelagert werden

Anforderungen an den Montageort (eigener Stromkreis für AERA)

Siehe Bereich Platzierung des Ventilators.

Entsorgung von Komponenten und Bauteilen

  1. Die Filter der Zu- und Abluftventile (außer Fettfilter) können mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
  2. Der Fettfilter (Metallgewebe) ist vor der Entsorgung gründlich zu reinigen und als Altmetall zu entsorgen.

  3. Der Ventilator ist als Elektroschrott zu entsorgen.

  4. Abluftelemente inkl. einer elektronischen Sensorsteuerung sind als Elektroschrott zu entsorgen.
  5. Kunststoffteile gehören nicht in den Hausmüll. Sorgen Sie dafür, dass diese Komponenten einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden

 

Beachten Sie bitte die geltenden regionalen Vorschriften!


Entsorgung der Verpackung

Die Entsorgung der Transportverpackung überlassen Sie bitte dem Fachhandwerksbetrieb, der das Gerät installiert hat.


 
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