Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) bei reduzierten Lasten, z.B. während zeitweiser längerer Abwesenheit von Nutzern.
Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei reduzierten Lasten, z.B. während zeitweiser Abwesenheit von Nutzern, dies schließt den Bautenschutz (Feuchte) mit ein.
Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der (alt "Nennlüftung") hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb), dies schließt den Bautenschutz (Feuchte) mit ein.
ANMERKUNG: Mindestluftwechsel nach EnEV, § 6 (2) - zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel als zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen über den Bilanzzeitraum.
Zeitweilig notwendige erhöhte Lüftung zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb).
Jede Gebäudehülle besitzt eine bestimmte, bautechnisch nicht vermeidbare Undichtheit, die bei Auftreten eines natürlich verursachten Differenzdruckes zur Infiltration führt.
Für die einwandfreie Funktion des Lüftungssystems ist eine dauerhaft luftdichte Ausführung des Gebäudes sowohl nach außen (Gebäudehülle) als auch nach innen sicher zu stellen.
Räume in der Nutzungseinheit, die sich strömungstechnisch zwischen Zuluft- und Ablufträumen befinden.
Gesamtheit der Räume, aus denen bei Schacht- und ventilatorgestützter Lüftung die Abluft fortströmt: z. B. Küche, Badezimmer, WC, Dusch- und Hausarbeitsraum, Speisekammer.
Gesamtheit der Räume, in die bei Schachtlüftung und Abluftanlagen unbehandelte Außenluft nachströmt: z. B. Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Arbeits- und Kinderzimmer.
Bereich in Räumen zum dauernden Aufenthalt von Menschen, der durch eine Höhe von 0,1 m bis 1,8 m über dem Fußboden und einen Abstand von den Außen- und Innenwänden von 0,5 m und von den Außenfenstern, Türen und Radiatoren von 1,0 m gebildet wird (siehe DIN 1946-6:2009-05, Tabelle 1).
Dem zu lüftenden Raum zugeführte Luft.
Aus dem zu lüftenden Raum abgeführte Luft.
Gesamte ins Freie abgeführte Luft.
Horizontale (z. B. auf der Rohbaudecke verlegte) Luftleitungen zur Anbindung der Ablufträume an den Vertikalschacht bzw. an den Ventilator.
Bezeichnet den im Gebäude angeordneten Schacht, in dem die Abluft durch den vom Ventilator erzeugten Unterdruck vertikal (lotrecht) durch das Gebäude geführt und über den Ventilator ins Freie gefördert wird.
Die EC-Technologie ist speziell für den Einsatz in lüftungs- und klimatechnischen Anlagen entwickelt worden. Der EC-Motor des Ventilators nutzt eine neue Technik, die sich insbesondere bei Installationen mit langen Betriebszeiten auf dem Markt bewährt hat. EC-Antriebe (= elektronisch kommutierter Gleichstrommotor) erweisen sich als günstig, da der Aufwand für die Ansteuerung auf ein Mindestmaß begrenzt wird und der hohe Wirkungsgrad auch im Teillastbereich vollständig zur Geltung kommt.
Bei einem EC-Ventilator mit integrierter Druck- oder Volumenstromregelung werden die Komponenten Ventilator, Motor, EC-Controller und Regler zu einer Baueinheit verbunden. Die Technologie zeichnet sich in erster Linie durch geringe Betriebskosten aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der einfachen Regelbarkeit aus. Eine sehr wesentliche Einsparung, die sich bei kontinuierlichem 24h-Betrieb – das ganze Jahr über – sehr schnell rechnet. Dies ist besonders im Hinblick auf die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) von Bedeutung.
Ein weiterer herausragender Vorteil besteht in der optimalen stufenlosen Regelcharakteristik des Motors. Mit der integrierten Druck- bzw. Volumenstromregelung passt sich der Ventilator entweder bei konstantem Unterdruck optimal an variierende Volumenströme oder bei konstantem Volumenstrom bedarfsgerecht an sich verändernde Drücke eines Lüftungssystems an.
Der Beitrag / Einfluss des Nutzers auf die Lüftung des Gebäudes: Wie oft, wie lange, bei welchen Witterungsverhältnissen und unter welchen Bedingungen werden die Fenster zum Zwecke der Wohnraumbelüftung geöffnet.
Feuerstätte, der die Verbrennungsluft über dichte Leitungen direkt aus dem Freien zugeführt wird. Für Festbrennstofffeuerstätten gilt, dass bei einer Druckdifferenz von 8 Pa gegenüber dem Aufstellraum kein Abgas in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum austreten kann. Diese Festbrennstofffeuerstätten bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Aufgrund der regelmäßigen Anforderungen der länderspezifischen Feuerungsverordnung (FeuVO) ist durch die Lüftungsanlage sicherzustellen, dass die Druckdifferenz zwischen Aufstellraum und Feuerstätte nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Sicherheitstechnik (z. B. Druckwächter) für die Lüftungsanlagen vorzusehen.
Feuerstätte, welche nicht raumluftunabhängig ist. (DIN V 18160-1:2006-01) Diese Feuerstätten entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, in dem sie aufgestellt sind. Es muss sichergestellt werden, dass im Aufstellraum der Feuerstätte kein höherer Unterdruck als 4 Pa durch die Lüftungsanlage oder sonstige luftabsaugende Anlagen entstehen kann. Feuerstätten mit einer separaten Verbrennungsluftzufuhr ohne bauaufsichtliche Zulassung gelten im Sinne der FeuVO ebenso als raumluftabhängig.
Aufgrund der regelmäßigen Anforderungen der FeuVO ist durch die Lüftungsanlage sicherzustellen, dass die Druckdifferenz zwischen Aufstellraum und Feuerstätte nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Sicherheitstechnik (z. B. Druckwächter) in den Lüftungsanlagen vorzusehen.
Das prozentuale Verhältnis des momentanen Wasserdampfgehaltes in der Luft zum maximal möglichen Wasserdampfgehalt.
Ventilatorgestützte Lüftung mit (z.B. durch Sensortechnik) an den jeweiligen Bedarf angepassten Luftvolumenströmen.
Stündlicher Luftvolumenstrom, bezogen auf das Volumen einer Nutzungseinheit bzw. eines Raumes.
Der auf Basis der relativen Luftfeuchtigkeit im Raum notwendige Luftwechsel.
Festgelegter Luftwechsel auf Basis der Raumgröße bzw. der Belegung.
Die im Sinne dieser Planungsunterlagen in Wohnungen vor allem durch die Schallleistung von Geräten (z. B. Ventilatoren) und die Schallübertragung (Luft- und Körperschall) im Aufenthaltsbereich entstehende Schallbelastung.