Alle Anbieter, Berater und Vermittler von einschaligen Schornsteinen müssen deutlich und nachvollziehbar, den eingeschränkten ordnungsgemäßen Gebrauch und den Ausschluß des naheliegenden Fehlgebrauchs sicherstellen, z. B.:
Ausschluss von Pelletöfen
Ausschluss von Öl- und Gaskessel mit üblichen, niedrigen, Abgastemperaturen
Gefahr bei zu hoher Brennstoffzufuhr beim Betrieb des Ofens