19-02-10
Haftungsrisiken aufgrund der EnEV 2009
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Heizkostenverordnung regeln den Beitrag des Gebäudebereichs zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP). Die EnEV ist am 1. 10. 2009 in Kraft getreten. Das Ziel der Novelle ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Zur Umsetzung des IEKP werden weitere Schritte folgen: Ab 2012 sollen die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft werden. Doch bereits die heute geltenden Anforderungen werden teilweise sehr defizitär umgesetzt. Aus rechtlicher Sicht lohnt daher ein Blick darauf, welche Folgen Hersteller und Vertriebsbeteiligte, Bauherren und Bauunternehmer treffen können, wenn die Anforderungen der EnEV nicht oder nicht ausreichend beachtet werden. Betroffen sind verschiedene Rechtsbereiche.
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