Alle Anbieter, Berater und Vermittler von einschaligen Schornsteinen müssen deutlich und nachvollziehbar, den eingeschränkten ordnungsgemäßen Gebrauch und den Ausschluß des naheliegenden Fehlgebrauchs sicherstellen, z. B.:
- Ausschluss von Pelletöfen
- Ausschluss von Öl- und Gaskessel mit üblichen, niedrigen, Abgastemperaturen
- Gefahr bei zu hoher Brennstoffzufuhr beim Betrieb des Ofens



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